Um die Zahl der Vorstandsmitglieder künftig flexibler gestalten zu können, wurde in der Generalversammlung am 24. April 2026 ein Antrag auf Änderung der Statuten gestellt. Die bislang geltende Festlegung auf sechs Mitglieder schränkte die Gestaltungsmöglichkeiten und damit womöglich sinnvolle Aufgabenverteilungen ein.
Die neue Teilungsmöglichkeit von Funktionen erleichtert das gemeinsame Tragen der Arbeitslast und erhöht die Bereitschaft zur Übernahme von Vorstandsfunktionen.
Die Aufnahme des Jugendreferenten in den Vorstand wertet seine Arbeit auf und unterstreicht die Bedeutung der Jugendarbeit des ETV 1874.
Diese Änderung wurde zum Anlass genommen, einige weitere sinnvolle Anpassungen und Berichtigungen in anderen Regelungsbereichen vorzunehmen. So wurde auch zum Beispiel eine Anpassung an das geltende Datenschutzrecht der DSGVO vorgenommen, die es dem Verein ermöglicht, die Daten seiner Mitglieder rechtskonform zu verarbeiten.
Bei der Generalversammlung am 24.04.2026 wurde der Antrag auf Änderung der Statuten einstimmig angenommen.
Herzlichen Dank an Martin Steinwendner für die rechtliche Beratung und Formulierung der neuen Vereinsstatuten.
