Information zum Spielbetrieb ab 1. Mai

Der ÖTV hat mit dem Bundesministerium für Sport allgemeine Verhaltensregeln zum Spielbetrieb ab 1. Mai 2020 ausgearbeitet. Diese Maßnahmen dienen zu unserem persönlichen Schutz und zum Schutz unserer Vereinskolleg*innen und sind zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung (zB Abstandsregel) einzuhalten.

Eine Übersicht über die einzuhaltenden Verhaltensregeln wird auch auf der Anlage mehrfach aufliegen.

Die wichtigsten Auszüge daraus:

  • Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennissports erlaubt.
  • Auf der Anlage besteht Maskenpflicht, die Maske darf nur während des Spielens abgenommen werden. Korrektur lt. ÖTV.
  • Das Clubbuffet, die Clubräume und die Garderoben bleiben vorerst noch geschlossen, lediglich der Zugang zu den WC-Anlagen ist erlaubt.
  • Die Sitzbänke auf den Plätzen und die Abziehmatten sind am Griff nach jedem Spiel zu desinfizieren.
  • Es sind nur Einzelspiele gestattet (einzige Ausnahme: Doppelpaarungen im gemeinsamen Haushalt).

In diesem Zusammenhang möchten wir uns ganz herzlich bei unserem Präsidenten, Mag. Franz Paul („Pauli“) von der Stadtapotheke bedanken, der uns mit genügend Desinfektionsmitteln ausgestattet hat.

Wir ersuchen euch, diese Richtlinien im Interesse aller genauestens einzuhalten und wünschen einen guten Saisonstart!

Der Vorstand

Verhaltensregeln des ÖTV