Der Tennissport auf dem Weg zur Normalität

Die aktuelle Verordnung der Bundesregierung vom 27.05.2020 beinhaltet hocherfreuliche Nachrichten für die Tennisspieler*innen :

  • Ab 29.5. dürfen die gesamten Clubräumlichkeiten inklusive Duschen, Restaurants/Kantinen und auch Tennishallen geöffnet sein
  • Das Verweilen auf der Anlage ist mit entsprechendem Sicherheitsabstand (1-Meter-Regel) gestattet
  • Beim Doppelspiel darf der 2-Meter-Abstand ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden. Dies gilt nun auch für Bewerbsspiele.

Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des OÖTV abrufbar.